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Folge 275: Die untätige Interne Revision

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(17:02 Min.)

Der Bundesrechnungshof schreibt in seinem Bericht "Ausgewählte Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG)" mit den Schwerpunkten Reisekosten, Repräsentationsausgaben und Dienstwagennutzung u.a. folgendes:

"Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten." […] "Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht." "Empfehlung: […] "Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen." […] Und im Fazit: […] "In der FhG herrscht ein Klima, das dazu führt, dass Missstände zumindest im Vorstandsbereich nicht thematisiert oder nur halbherzig aufgeklärt und geahndet werden. Notwendige Prüfungen der Innenrevision unterblieben oder erfolgten erst als Reaktion auf bereits öffentlich bekannt gewordene Verstöße. Die Schlussfolgerungen blieben dann größtenteils unzureichend. Dadurch wurden die Vorstände aus der eigenen Organisation heraus letztlich in ihrem Verhalten bestärkt.[…]

Aufmerksam wurde ich auf diesen Bericht durch den Artikel „Vorstand X im Nobelrestaurant – Vorwürfe gegen Fraunhofer-Gesellschaft" aus der SZ vom 10.2.2023. Dort zitiert Christoph von Eichhorn "die Interne Revision sei weitgehend untätig geblieben", ohne die schwierige Position und Interessenkonflikte der Internen Revision darzustellen und die Vorwürfe zu relativieren.

Daher hier in aller Klarheit: Ganz grundsätzlich kann eine Corporate Governance nur funktionieren, wenn sich gleich mächtige Gremien gegenseitig kontrollieren und so die Waage halten können. Zwischen Vorstand und Interner Revision besteht jedoch ein deutliches Machtungleichgewicht. Die Interne Revision ist dem Vorstand unterstellt. Solange sich die Interne Revision in einem starken Abhängigkeitsverhältnis vom Vorstand oder der Geschäftsführung befindet, kann sie diese Gremien nicht frei von Interessenkonflikten prüfen. Solange das so ist, möge ihr bitte niemand Untätigkeit vorwerfen. Denn bei solch heiklen Prüfungsaufträgen müssen Interne Revisoren und Interne Revisorinnen um ihre Arbeitsplätze und um ihr Einkommen fürchten. Wir sind nicht verbeamtet.

Haben Sie Ideen, wie die Governance in solchen Fällen gestärkt werden kann?

Ich freue mich auf Ihre Kommentare, wünsche Ihnen viel Spaß beim Zuhören und erfolgreiche Prüfungsprozesse!

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"Der Vorstand der FhG war regelmäßig weder in Prüfungen der Innenrevision angemessen einbezogen, noch stellte er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung. Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend. Sie versäumte es mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten." […] "Außerdem sollte die Innenrevision mit ihrem Sachverstand versuchen, rechtliche Grenzen bei offenen Tatbeständen zu definieren. Dies unterblieb beispielsweise bei dem Geburtstagskolloquium. Hier zieht sich die Innenrevision auf den Maßstab der „Angemessenheit“ zurück, ohne diesen näher zu definieren oder für die Praxis handhabbar zu machen. Eine eigene Bewertung des Sachverhalts fehlte. So blieb unklar, ob ein Verstoß gegen externe oder interne Regelungen vorlag. Konsequenzen ergaben sich nicht." "Empfehlung: […] "Die Innenrevision der FhG sollte den Vorstandsbereich künftig stärker in ihre Prüfungstätigkeit einbeziehen." […] Und im Fazit: […] "In der FhG herrscht ein Klima, das dazu führt, dass Missstände zumindest im Vorstandsbereich nicht thematisiert oder nur halbherzig aufgeklärt und geahndet werden. Notwendige Prüfungen der Innenrevision unterblieben oder erfolgten erst als Reaktion auf bereits öffentlich bekannt gewordene Verstöße. Die Schlussfolgerungen blieben dann größtenteils unzureichend. Dadurch wurden die Vorstände aus der eigenen Organisation heraus letztlich in ihrem Verhalten bestärkt.[…]

Aufmerksam wurde ich auf diesen Bericht durch den Artikel „Vorstand X im Nobelrestaurant – Vorwürfe gegen Fraunhofer-Gesellschaft" aus der SZ vom 10.2.2023. Dort zitiert Christoph von Eichhorn "die Interne Revision sei weitgehend untätig geblieben", ohne die schwierige Position und Interessenkonflikte der Internen Revision darzustellen und die Vorwürfe zu relativieren.

Daher hier in aller Klarheit: Ganz grundsätzlich kann eine Corporate Governance nur funktionieren, wenn sich gleich mächtige Gremien gegenseitig kontrollieren und so die Waage halten können. Zwischen Vorstand und Interner Revision besteht jedoch ein deutliches Machtungleichgewicht. Die Interne Revision ist dem Vorstand unterstellt. Solange sich die Interne Revision in einem starken Abhängigkeitsverhältnis vom Vorstand oder der Geschäftsführung befindet, kann sie diese Gremien nicht frei von Interessenkonflikten prüfen. Solange das so ist, möge ihr bitte niemand Untätigkeit vorwerfen. Denn bei solch heiklen Prüfungsaufträgen müssen Interne Revisoren und Interne Revisorinnen um ihre Arbeitsplätze und um ihr Einkommen fürchten. Wir sind nicht verbeamtet.

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