Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)
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In einer neuen Ausgabe des ITM-Podcasts („J!Cast“) sprechen die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Justin Rennert und Julian Große-Ophoff über das jüngst in Kraft getretene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Das UrhDaG stellt klar, dass Plattformen im Grundsatz für Urheberrechtsverletzungen haften – die praktische Bedeutung für jeden Internetnutzer ist immens. Unsere Wissenschaftlichen Mitarbeiter erklären in der neuen Podcast-Ausgabe nicht nur die grundlegende Gesetzessystematik, sondern zeigen auch die gesetzgeberischen Hintergründe und Unterschiede zur früheren Rechtslage auf. Viel Spaß beim Hören!
Zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz finden Sie im Übrigen ab November einen von Justin Rennert verfassten DFN-Infobrief-Recht (der jeweils aktuelle DFN-Infobrief-Recht ist abrufbar unter: https://www.dfn.de/rechtimdfn/dfn-infobrief-recht/)
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