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Warnung vor Crypto-BaFin und ESMA-Fake!

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt aktuell vor E-Mails, die unbekannte Personen mit dem Absender info@crypto-bafin.de verschicken. Darin behaupten die Kriminellen im Namen der BaFin, Verbraucher zu unterstützen, die angeblich Geld bei betrügerischen Finanzmarktgeschäften mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum, weiteren Altcoins oder angeblichen Investment- und Trading-Systemen verloren haben. Vergleichbare Schreiben haben Krypto-Investoren derzeit ebenso von der European Securities and Markets Authority (ESMA) erhalten. Das ist die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.

In der E-Mail der BaFin wird beispielsweise behauptet, es gebe von der BaFin zugelassene „Wiederbeschaffungsunternehmen“. Diese würden betroffene Menschen dabei unterstützen, verloren gegangene Gelder zurückzuerlangen. Das ist falsch. Es gehört nicht zu den Aufgaben der BaFin, durch Betrug verlorene Gelder rückzuführen. Dafür beauftragt sie auch keine Dritten. Zudem wendet sich die BaFin nicht von sich aus an einzelne Personen. Verbraucher sollten stets sehr wachsam sein, wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren. Gleiches gilt auch für andere Finanzaufsichtsbehörden wie die ESMA oder nationale Finanzmarktaufsichtsbehörden wie die FMA in Österreich.

Fakt ist: Weder BaFin noch ESMA versenden derartige E-Mails!

Bitte lassen Sie bei derartigen Zuschriften oder auch Anrufen größte Vorsicht walten und lassen Sie sich niemals auf angebliche Kosten-, Gebühren- oder Steuerzahlungen ein, die vorab zu erfolgen haben. Vergeben Sie auf keinen Fall einen Fernzugriff an einen Dritten. Selbst wenn der angebliche „Helfer“ vorgibt von einer seriösen Kryptobörse, Bank, Microsoft, der BaFin oder gar dem Finanzamt, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei zu sein.

Niemals würden diese Unternehmen oder Behörden eine derartige Vorgehensweise wählen. Sollten Sie ein derartiges „Hilfsangebot“ erhalten empfehle ich Ihnen umgehend eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Darüber hinaus sollten Sie die in Ihrem Heimatland zuständigen Aufsichtsbehörden informieren. In Deutschland die BaFin, in Österreich und Liechtenstein die dortige Finanzmarktaufsicht FMA oder in der Schweiz die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Ebenso kann die ESMA über derartige Vorfälle in Kenntnis gesetzt werden.

Mehr dazu in meinem aktuellen Podcast von „Millers-Kryptowoche“.
Sie möchten noch mehr Informationen und Einschätzungen zum Geschehen an den Kryptomärkten? Dann laden Sie sich doch HIER meinen Krypto-Spezialreport GRATIS herunter. Einfach klicken!

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In der E-Mail der BaFin wird beispielsweise behauptet, es gebe von der BaFin zugelassene „Wiederbeschaffungsunternehmen“. Diese würden betroffene Menschen dabei unterstützen, verloren gegangene Gelder zurückzuerlangen. Das ist falsch. Es gehört nicht zu den Aufgaben der BaFin, durch Betrug verlorene Gelder rückzuführen. Dafür beauftragt sie auch keine Dritten. Zudem wendet sich die BaFin nicht von sich aus an einzelne Personen. Verbraucher sollten stets sehr wachsam sein, wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren. Gleiches gilt auch für andere Finanzaufsichtsbehörden wie die ESMA oder nationale Finanzmarktaufsichtsbehörden wie die FMA in Österreich.

Fakt ist: Weder BaFin noch ESMA versenden derartige E-Mails!

Bitte lassen Sie bei derartigen Zuschriften oder auch Anrufen größte Vorsicht walten und lassen Sie sich niemals auf angebliche Kosten-, Gebühren- oder Steuerzahlungen ein, die vorab zu erfolgen haben. Vergeben Sie auf keinen Fall einen Fernzugriff an einen Dritten. Selbst wenn der angebliche „Helfer“ vorgibt von einer seriösen Kryptobörse, Bank, Microsoft, der BaFin oder gar dem Finanzamt, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei zu sein.

Niemals würden diese Unternehmen oder Behörden eine derartige Vorgehensweise wählen. Sollten Sie ein derartiges „Hilfsangebot“ erhalten empfehle ich Ihnen umgehend eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Darüber hinaus sollten Sie die in Ihrem Heimatland zuständigen Aufsichtsbehörden informieren. In Deutschland die BaFin, in Österreich und Liechtenstein die dortige Finanzmarktaufsicht FMA oder in der Schweiz die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Ebenso kann die ESMA über derartige Vorfälle in Kenntnis gesetzt werden.

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