Verträge zwischen nahen Angehörigen - das geht jeden an!
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Bei einem Vertrag zwischen nahen Angehörigen gibt es einige Besonderheiten, wenn sich daraus steuerrechtliche Konsequenzen ergeben sollen: Verträge zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Damit müssen die vertraglichen Vereinbarungen dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist. Zudem müssen die vertraglichen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden. In meinem aktuellen Beitrag erläutere ich, an was Sie denken sollten. Bei Fragen können Sie sich gern unter www.gkc-stb.de an mein Team und mich wenden, Ihr Peter Stieve, Steuerberater aus Hannover.
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