Private Schiedsgerichte zwischen EU-Mitgliedstaaten sind EU-rechtswidrig
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In einem Urteil von vergangener Woche hat das Europäische Gerichtshof eine Vertragsklausel für EU-rechtswidrig erklärt, die in einem bilateralen Investitionsabkommen zwischen zwei EU-Mitgliedstaaten stand und private Schiedsgerichte vorsah. Vor diesen privaten Schiedsgerichten konnten Investorinnen eines Staates den anderen Staat verklagen, falls er mit einer Massnahme oder Reform ihre Gewinnerwartungen schmälerte.
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