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Highlights und Lowlights eines Datenschutz-Aufsehers

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Mit Dr. Stefan Brink, Holger Bleich und Joerg Heidrich Gibt es in Deutschland einen "Datenschutztourismus"? Suchen sich Unternehmen gezielt Standorte in Bundesländern, deren Aufsichtsbehörden die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eher lax auslegen? Diese Frage bewegt die einschlägige Community, und deshalb auch den c't-Datenschutz-Podcast Auslegungssache. Holger und Joerg sprechen darüber kontrovers mit Dr. Stefan Brink. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte Baden-Württembergs ist Gründer und geschäftsführender Direktor des Wissenschaftlichen Instituts für die Digitalisierung der Arbeitswelt, wida, in Berlin. Brink nimmt in der Podcast-Episode kein Blatt vor den Mund und zieht Bilanz seiner Amtszeit (2016 bis Ende 2022). Brink gibt sich als Verfechter des föderalen Systems bei der Datenschutzaufsicht. Probleme kann er nicht erkennen. Man bekomme "als Unternehmen Rechtssicherheit von der Datenschutzbehörde, wenn man sie befragt". Man müsse nur darauf bestehen, Auskünfte zu bekommen. "Der Rest ist dann Mimimi in der Form: Ich kenne aber eine andere Aufsichtsbehörde, die sieht das freundlicher." Es gehe dann nicht mehr um Rechssicherheit, sondern um "Wünsch dir was". Harsche Kritik übt Brink am gemeinsamen Gremium der deutschen Datenschutzbehörden, der Datenschutzkonferenz (DSK): "Die DSK ist für alle Teilnehmer eine Zumutung. Es gibt wenig, was mich in den vergangenen Jahre so betrübt hat, wie die Zusammenarbeit in der DSK. Als ich mich entschlossen habe, den Amtshut abzulegen, war das kein Faktor, der mich hat zögern lassen." Immherin habe sich "die DSK hat in den letzten Jahren gut zusammengerauft. Wir sollten daran arbeiten, dass die DSK-Entscheidungen verbindlicher werden, das Gremium weiter institutionalisieren". Brink plädiert dafür, die DSK "als übergeordnete Instanz zu stärken". Die Frage werde sein: "Bestehen wir auf einstimmigen Beschlüssen der DSK, oder lassen wir Mehrheitsbeschlüsse zu, an die sich alle Aufsichten halten müssen. Das wird spannend, weil dann auch die durch die DSGVO garantierte Unabhängigkeit der Behörden berührt würde. Es ist der richtige Ansatz, dies durch Bundesgesetzgebung zu unterstützen."
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