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NIS-2 Richtlinie: Pflicht zur Cybersicherheit – Rechtsbelehrung 118

 
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Die Tradition sperriger Abkürzungen setzen wir in dieser Episode mit der zweiten „Netz- und Informationssystemsicherheitsrichtlinie“, kurz NIS-2 fort.

Die Richtlinie NIS-2 definiert Mindest­standards für Cybersecurity, die Unternehmen und Einrichtungen, die als sog „kritische Infrastrukturen“ eingestuft werden, beachten müssen. Als Neuerung sieht die NIS-2-Richtlinie vor, dass Leitungsorgane (Geschäftsführung, Vorstand etc.) für die Überwachung der Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen Sorge tragen sollen und mit eigenem Vermögen für Verstöße haften.

Zu Gast begrüßen wir Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, die uns einen detaillierten Einblick in die NIS-2-Richtlinie gibt und erklärt, warum die Änderungen für die Cybersicherheit für Unternehmen und damit mittelbar auch für uns alle von Bedeutung sind.

Zu Gast: Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, Dozentin der Nordakademie, Gründerin Rechtsanwaltskanzlei Sieling (IT / Datenschutz / Arbeitsrecht), Twitter: @carola_sieling, LinkedIn.

Wir bedanken uns bei Carola sehr für den unterhaltsamen Besuch und wünschen Euch viel Spaß beim Hören!

P.S. Hier das Foto von der Aufnahme, die erklärt, warum einer der Podcaster sich dank seiner Internetverbindung nur punktuell zum Gespräch dazuschalten könnte.

Kapitel

  • 00:00:00 – Einführung in das Thema mit unserer Expertin Carola Sieling.
  • 00:09:00 – Die Bedeutung kritischer Infrastrukturen und ihre Schutzbedürftigkeit.
  • 00:18:00 – Notwendige Schritte zur Erhöhung der Cybersicherheit in Unternehmen und Institutionen.
  • 00:34:00 – Die finanziellen Konsequenzen: Bußgelder und die erweiterte Haftung von Geschäftsführern.
  • 00:44:00 – Welche Rolle spielen Subunternehmer und Dienstleister in kritischen Infrastrukturbereichen?
  • 00:50:00 – Steht uns eine Welle von EU-Bürokratie bevor oder führt der Weg zu einer konsistenten Cybersicherheitsstrategie?

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Die Richtlinie NIS-2 definiert Mindest­standards für Cybersecurity, die Unternehmen und Einrichtungen, die als sog „kritische Infrastrukturen“ eingestuft werden, beachten müssen. Als Neuerung sieht die NIS-2-Richtlinie vor, dass Leitungsorgane (Geschäftsführung, Vorstand etc.) für die Überwachung der Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen Sorge tragen sollen und mit eigenem Vermögen für Verstöße haften.

Zu Gast begrüßen wir Carola Sieling, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Informationstechnologierecht, die uns einen detaillierten Einblick in die NIS-2-Richtlinie gibt und erklärt, warum die Änderungen für die Cybersicherheit für Unternehmen und damit mittelbar auch für uns alle von Bedeutung sind.

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  • 00:00:00 – Einführung in das Thema mit unserer Expertin Carola Sieling.
  • 00:09:00 – Die Bedeutung kritischer Infrastrukturen und ihre Schutzbedürftigkeit.
  • 00:18:00 – Notwendige Schritte zur Erhöhung der Cybersicherheit in Unternehmen und Institutionen.
  • 00:34:00 – Die finanziellen Konsequenzen: Bußgelder und die erweiterte Haftung von Geschäftsführern.
  • 00:44:00 – Welche Rolle spielen Subunternehmer und Dienstleister in kritischen Infrastrukturbereichen?
  • 00:50:00 – Steht uns eine Welle von EU-Bürokratie bevor oder führt der Weg zu einer konsistenten Cybersicherheitsstrategie?

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